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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Angst Real Estate and Shareholding GmbH

1.12.2015

 

1  Geltungsbereich

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäftezwischen den Vertragsparteien.

 

2  Vertragsabschluss

Ein Vertragsabschluss mit einem Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss. Mündliche Zusagen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung von ARES. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 8-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.

 

3  Preise, Zahlungsbedingungen

Alle von uns genannten Preise sind, wenn nichts Anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuerzu verstehen. Die Preise gelten ab Firmenstandort Brunn am Gebirge. Etwaige Verzollungen haben durch den Käufer zu erfolgen. Versandkosten werden, wenn nicht anders vereinbart, gesondert verrechnet. Jede Rechnung wird innerhalb der in der Rechnung vermerkten Zahlungsfrist fällig. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden in der Rechnung ausgewiesen.  Bei Zahlungsverzug treten allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet.

Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren.

 

4  Vertragsrücktritt

Bei Annahmeverzug (Pkt. 6) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

 

5  Mahn- und Inkassospesen

Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von €10,- zu bezahlen.

 

 

6  Lieferung, Versand

Die Lieferung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, auf einem angemessenen Versandweg in der üblichen Verpackung. Der Gefahrenübergang auf den Besteller ist der Zeitpunkt der Übergabe von ARES an das Transportunternehmen oder direkt an den Besteller. Transportversicherungen werden nur auf Wunsch und Kosten des Bestellers abgeschlossen.

Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen.  Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

 

7  Lieferfristen

Lieferfristen sind nur dann als verbindlich anzusehen wenn sie schriftlich zugesagt wurden und der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Lieferung erforderlich sind, nachgekommen ist, sowie alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.

Unvermeidbare Ereignisse, die nicht im Einflussbereich von ARES liegen entbinden ARES von den vereinbarten Fristen. Bei nicht absehbarem Ende des Ereignisses sind beide Vertragspartner berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

Der Besteller ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt wenn er eine angemessene Nachfrist gestellt hat innerhalb der ARES nicht vertragsgemäß geliefert hat und die nicht vertragsgemäße Lieferung auf ein Verschulden von ARES zurückzuführen ist.

 

8  Gewährleistung

Um einen Gewährleistungsanspruch anzuerkennen hat der Kunde bei Übergabe des Liefergegenstandes zu überprüfen ob die Ware den laut Beschreibung definierten Spezifikationen entspricht. Sollte der Besteller innerhalb einer Woche nach Lieferung einen Mangel feststellen, so ist ARES unmittelbar schriftlich davon in Kenntnis zu setzen. Treten Mängel zu einem späteren Zeitpunkt auf, muss der Kunde nachweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden hat. Mängel die durch unsachgemäße Nutzung des Vertragsgegenstands aufgetreten sind und Mängel auf Grund normaler Abnutzung bei der sachgemäßen Verwendung, fallen nicht unter die Gewährleistung.

Gewährleistungsansprüche müssen gerichtlich geltend gemacht werden. Stellt der Kunde einen Anspruch auf Gewährleistung, so ist ARES die beanstandete Ware zur Prüfung des Gewährleistungsanspruchs zu überlassen. Sollte der Anspruch berechtigt sein, wird ARES die Gewährleistung durch Reparatur oder Austausch erfüllen. Ein Rücktritt vom Vertrag steht dem Kunden nur dann zu, wenn der Mangel nicht innerhalb einer zumutbaren Frist behebbar ist, oder auf Grund seiner Geringfügigkeit nicht durch eine Preisminderung abgedeckt werden kann.

Wenn ARES bei der Prüfung des Vertragsgegenstands keinen Mangel feststellen kann und der Kunde seine Ansprüche vorsätzlich oder grob fahrlässig gemacht hat, so kann ARES alle zur Klärung des Anspruchs aufgewendeten Kosten dem Kunden in Rechnung stellen.

Die Verpflichtung der Gewährleistung ist nur innerhalb der Gewährleistungsfrist aufrecht. Ein Rückgriff des Bestellers gemäß §933b AGBG bei selbst geleisteter Gewährleistung ist ausgeschlossen.

 

 

9  Schadenersatz

Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen beträgt 1 Jahr ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

Vor Anschluss oder Transport von EDV-technischen Produkten bzw. vor Installation von Computerprogrammen ist der Kunde verpflichtet, den auf der Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls er für verlorengegangene Daten sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden die Verantwortung zu tragen hat. Der Kunde muss Datensicherungen immer selbst machen bevor ein Instrument zum Service gebracht  wird.

Schäden die auftreten wenn der Kunde selbst Firmware- oder Softwareupdates durchführt begründen keine Schadenersatzansprüche.

 

10  Produkthaftung

Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

 

 

11  Eigentumsvorbehalt

Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

 

 

12  Forderungsabtretung

Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen.

Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten.

Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

 

 

13  Zurückbehaltung

Der Kunde ist bei gerechtfertigter Reklamation, außer in den Fällen der Rückabwicklung, nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.

 

 

14  Rechtsanwalt, Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

 

 

15  Datenschutz, Urheberrecht

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.

Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.

Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

 

 

 

Angst Real Estate and Shareholding GmbH

 

1.Dezember 2015